| AGB |
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SkandAktiv | Inh. Detlef Pöpperl |
| Spies 58 | |
| 91282 Betzenstein | Fon +49-170-338 9713 |
| St.Nr. 240/258/91275 | Fax +49-9244-8276 |
| USt.ID.Nr. DE 193 914 626 | → Kontaktformular |
1. Reiseveranstalter
Ist die Buchungsstelle nicht mit dem im Prospekt oder auf unserer Internetseite/Homepage genannten Veranstalter identisch, so ist der bei der Reiseausschreibung genannte Veranstalter Vertragspartner im Sinne des Reiserechts und die Buchungsstelle lediglich Vermittler.
2. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Sie können schriftlich (auch eMail) oder telefonisch buchen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Reiseanmeldung und die Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Reisende wird kurzfristig vom Veranstalter eine Buchungsbestätigung, den obligatorischen Reisepreissicherungsschein (soweit erforderlich) sowie eine Rechnung erhalten. Bei nicht von SkandAktiv veranstalteten Reisen tritt SkandAktiv lediglich als Vermittler auf. Es gelten Die AGB´s der jeweiligen Kooperationspartner/Reiseveranstalter.
3. Zahlung und Leistung
10 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Unterlagen fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb 21 Tagen vor Reisebeginn ist sofort der volle Reisepreis zu überweisen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen im Prospekt sowie der Bestätigung der Reise, die auf den Prospekt Bezug nimmt, und ggf. aus den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen. Sonderwünsche, die nicht schriftlich durch uns bestätigt wurden, sind nicht bindend. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluß des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt von uns davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von SkandAktiv zu verlangen, wenn SkandAktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt vom Vertrag
Der Reisende kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, er muß jedoch pauschalierte Stornokosten tragen. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Buchungsstelle. Es gelten folgende Fristen: (bei Reisen von Kooperationspartnern gelten deren Stornobedingungen) deren Stornokosten sind in Klammern hinzugefügt.
- bis zu 50 Tagen vor der Abreise 10 % des Reisepreises (Anzahlung)
- bis zu 30 Tagen vor der Abreise 20 % des Reisepreises (30 %)
- bis zu 14 Tagen vor der Abreise 40 % des Reisepreises (50 %)
- bis zu 3 Tagen vor der Abreise 70 % des Reisepreises (90 %)
- bis vor der Abreise 90 % des Reisepreises (100 %)
Der Reisende hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, daß ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall zahlt der Reisende keine oder geringere Kosten. Umbuchungen werden wie Rücktritte behandelt, wenn sich keine besonderen Einsparungen ergeben, jedoch mit mindestens 40,-€ berechnet.
Der Reiseveranstalter oder dessen Kooperationspartner hat das Recht, bis zu 14 Tagen vor der Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Außerdem kann er infolge höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer Katastrophen jederzeit die Reise absagen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen werden in diesem Falle zurückerstattet, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Für den Eintritt einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 €.
Umbuchungen können nach dem 30. Tag vor Reiseantritt wie Stornierungen behandelt werden, grundsätzlich muß der Kunde jedoch von der Reise zurücktreten, wobei wir uns vorbehalten, die o.g. Stornopauschale zu berechnen. Umbuchungen, die in der Zeit von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn getätigt werden und die Unterkunft und Verpflegung betreffen, werden mit 30.- € Umbuchungsgebühr berechnet.
Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.
5. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen durch schriftliche Erklärung – kündigen. Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, daß vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den SkandAktiv nicht zu vertreten hat. Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) schriftlich geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa das Hotel oder das Transportunternehmen sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
6. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Er haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und –ausschreibung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Veranstalter oder dessen Kooperationspartner haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden oder durch Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen durch die Reiseleitung oder die örtlichen Verwaltungs- und/oder Naturschutzämter entstanden sind. Fahrräder und Skigepäck werden von uns oder unseren Kooperationspartnern kostenlos befördert. Für Transportschäden haften wir nicht. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.
7. Passbestimmungen
Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in den Reiseausschreibungen wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften informieren.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern er die Verzögerung nicht zu vertreten hat, auch wenn er vom Reisenden mit der Besorgung beauftragt wurde.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Nicht-EU-Bürger.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodaß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
8. Versicherungen
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung Ihre Lage im Ausland. Je nach Reiseziel sollten Sie ggf. zusätzliche Kranken-, Gepäck-, Unfallversicherungen abschließen. Wir und unser Kooperationspartner sind Ihnen da gerne behilflich.
Dringend empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese übernimmt die durch einen plötzlichen Rücktritt anfallenden Stornokosten (siehe Reisevertrag). Sie bekommen von uns kostenlos die nötigen Unterlagen zusammen mit der Buchungsbestätigung und können dann die Versicherung selbst per Bankauftrag abschließen.
9. Gerichtsstand ist Bayreuth.
10. Wirksamkeit und Anerkennung
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Die Bedingungen werden durch die schriftliche Anmeldung des Reisenden anerkannt.
Betzenstein, 09/2006
